Keine Angst vor der Hygieneprüfung


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Bild:  serggn | istockphoto.com

Kündigt die Behörde eine Begehung an, kommen viele Praxisbetreiber ins Schwitzen. Welche Vorbereitungen können Sie treffen, damit die Begehung zum Spaziergang wird? Wer sich mit den relevanten Themen vertraut macht, sieht dem ganzen schnell gelassener entgegen. Daher ist die Informationssammlung der erste Schritt, einer angekündigten Begehung zu begegnen.

 

Was sind Themen der Hygienebegehung?

Je nachdem, welche Behörde sich bei Ihnen ankündigt, kann dies bereits ein Hinweis auf Inhalte der Begehung sein. Kommunale Behörden interessieren eher allgemeine Aspekte der Praxishygiene. Mittel- und Landesbehörden obliegt oft die Aufsicht über Aufbereitungsverfahren. Allerdings gibt es hierfür kein bundesweit einheitliches Muster. Entscheidender ist, welche Dokumente die Behörde vor der Begehung anfragt. Möglich sind unter anderem:

  • Hygienepläne
  • Standardarbeitsanweisungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Einstufungsliste der Medizinprodukte
  • Schulungsnachweise

 

Wie kann ich mich gut auf eine Begehung vorbereiten?

Wenn Sie erst mit der Ausarbeitung der Dokumente beginnen, wenn die Behörde sich angemeldet hat, werden Sie in zeitliche Bedrängnis kommen. Praxishygiene ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz aller Beteiligten. Ein Hygienekonzept inklusive Arbeitsschutzmaßnahmen muss daher bereits bei Praxiseröffnung vorliegen. Sie können die Begehung aber als Anlass nehmen, Evaluationen vorzunehmen, die möglicherweise ohnehin notwendig waren – normalerweise liegen zwischen Ankündigung und Begehung einige Wochen.

An erster Stelle steht die Recherche bei offiziellen Quellen:

  • Für die allgemeine Praxishygiene
    • KRINKO-Empfehlungen1
    • Landeshygieneverordnungen2
    • Webseite der Aufsichtsbehörde
  • Für Medizinprodukte
    • KRINKO-BfArM-Empfehlung3
    • MPBetreibV4
  • Für den Arbeitsschutz
    • Bekanntmachungen der BGW5
    • DGUV-Vorschriften6

 

Alternativ können Sie auch geeignete Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Ein digital geführter Hygieneplan ermöglicht eine Implementierung neuer Erkenntnisse ohne größeren Aufwand. Im Anschluss sind die Mitarbeitenden dokumentiert zu schulen. Sensibilisieren Sie insbesondere hinsichtlich der erwarteten Themen die jeweils zuständigen Mitarbeiter gezielt, um widersprüchliche Aussagen während der Begehung zu vermeiden.

 

Wie läuft die Begehung ab?

Üblicherweise lassen sich die 2-3 Behördenmitarbeiter von Ihnen durch die Räume führen und bestimmte Dinge zeigen. So verschaffen sie sich sowohl einen Gesamteindruck als auch einen tieferen Einblick in bestimmte Themen. Die genaue Schwerpunktsetzung hängt dabei von der Behördenleitung und den Fachkenntnissen der Begeher ab. Häufige Themen sind beispielsweise:

  • Vorhandensein Persönlicher Schutzausrüstung
  • Desinfektionsmittel (VAH-Listung, Wirkspektrum, Beschriftung bei Anbruch)
  • Desinfektionspläne für Flächen und Wäsche
  • Gestaltung und Benutzung der Aufbereitungsstraße
  • Validierungs- und Wartungsberichte
Infografik

Was passiert danach?

Die größte Angst vieler Praxisbetreiber ist eine Stilllegung der Praxis. Aber keine Sorge, eine Stilllegung erfolgt äußerst selten und nur in Fällen, bei denen die Patientensicherheit akut gefährdet ist. Üblicherweise werden Sie schon während der Begehung auf Abweichungen hingewiesen. In der Folgezeit erhalten Sie einen Bescheid mit den gegebenenfalls notwendigen Auflagen und Fristen. In Einzelfällen können auch Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verhängt werden (z.B. für fehlende Validierungsnachweise). Bei starken Abweichungen können unter Umständen Nachbegehungen folgen. Normalerweise haben Sie nach überstandener Begehung aber mehrere Jahre „Ruhe“.

Haben Sie also keine Angst vor der Hygienebegehung. Mithilfe einer durchdachten Vorbereitung und einem bestehenden Hygienekonzept werden Sie sicher durch diese Situation manövrieren.

 

Quellen:

1: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission_node.html
2: https://www.hyg-blog.de/hygieneverordnungen-der-laender
3: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_Rili_2012.html
4: https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html
5: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/gesund-im-betrieb
6: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/

 

Unser Autor

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Sascha Ruß 
Hygieneingenieur, B.Sc. 
physikalisch-technischer Laborleiter, 
Dozent für Hygiene und Mikrobiologie, Schlüchtern 
www.hyg-blog.de