Sorgfalt im Umgang
Folienverpackungen sind empfindlich gegenüber Druck, Knicken oder Reibung. Bereits kleine Beschädigungen führen zur Unsterilität der Instrumente. Insbesondere das bei Podologen beliebte Packen von Sets in Folienverpackungen führt schnell zu Beschädigungen. Abhilfe schaffen können hier eine Umverpackung in einer wischdesinfizierbaren Box (z. B. Vorratsdose o. Ä.; auch ideal zum Rücktransport benutzter Instrumente in der mobilen Podologie), die Verwendung von Containern statt Folienverpackungen oder das Einschweißen der Instrumente in einer sterilisierbaren Nierenschale. Die Verwendung von Sterilisations-Schutzkappen ist auch möglich. Hierbei ist aber zu beachten, dass es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt und die mehrfache Verwendung zur Beschädigung der Instrumente führen kann. Grundsätzlich verpflichtet die MPBetreibV2 in § 6 (4) zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands der Medizinprodukte vor der Benutzung. Hierzu gehört auch die Sterilverpackung – ist sie beschädigt, darf der Inhalt nicht mehr verwendet werden.
Da die Lagerung, ebenso wie die Aufbereitung selbst, strengen Regularien unterliegt, darf selbst das Einlegen von Medizinprodukten in einen Schrank nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden3.
Lagerungsdauer
Bei steril eingekauften Produkten gilt das Verfallsdatum des Herstellers. Selbst sterilisierte Produkte in einer handelsüblichen Sterilbarriere (Container, Folienverpackung) können gem. DIN 58953-8 bis zu 6 Monate gelagert werden. Dies gilt jedoch nur unter Idealbedingungen wie etwa einem Sterillager im Krankenhaus. In der Praxis sind die Produkte immer auch den o.g. Risikofaktoren ausgesetzt, weswegen eine Lagerfrist von ca. 3–4 Monaten in der Schublade oder im Schrank realistischer ist. Achtung: Auf der Arbeitsfläche oder anderweitig ungeschützt gelagerte sterile Instrumente (z. B. offenes Regal) sind maximal 48 Stunden haltbar. Letzteres gilt auch für keimarme Produkte, die einzeln verpackt nicht länger als 48 Stunden und offen in der Schublade oder einem Sammelbehälter nicht länger als 24 Stunden verwendet werden sollten. Eine gänzlich ungeschützte Lagerung keimarmer Produkte ohne Umverpackung oder Schublade ist unzulässig. Ebenso wie die unverpackte „Sterilisation“ und Lagerung der Instrumente im Sterilisator bis zur Benutzung – dieses Verfahren führt nicht zu sterilen Produkten und ist für kritisch eingestufte Medizinprodukte illegitim.