Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für in Deutschland ansässige Kunden der Eduard Gerlach GmbH


1. Allgemeines
2. Angebote
3. Preise
4. Zahlungsbedingungen
5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6. Lieferzeiten
7. Versand
8. Liefermengen
9. Datenschutz
10. Bonität
11. Bonitätsprüfung; SCHUFA-Hinweis 
12. Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche
und Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen 
13. Verjährung von Sachmängelansprüchen
14. Rücktrittsrecht 
15. Pauschalierter Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzungen des Käufers
16. Eigentumsvorbehalt
17. Ersatzgeräte
18. Entsorgung von Elektro-Altgeräten
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl


1. Allgemeines
Der Vertrieb von GEHWOL-Produkten ist ausschließlich dem Fachhandel (Unternehmer i. S. § 14 BGB) wie z.B. Podologiepraxen, Fußpflegepraxen, Apotheken und Fachdrogerien vorbehalten ist. Die Eröffnung eines Kundenkontos ist nur mit entsprechendem Tätigkeitsnachweis oder einer Ausbildungsbescheinigung möglich. Eine Belieferung von Verbrauchern i. S. § 13 BGB ist somit ausgeschlossen.

Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Widersprechende, anderslautende und/oder weitergehende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten die internationalen Verkaufsbedingungen für nicht in Deutschland ansässigen Kunden.


2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


3. Preise
Die Preise in unserem Katalog sind unverbindlich. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten allein die Preise am Tag der Bestellung. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen über unseren Internet-Shop gelten die dort zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Maßgeblich ist der im Menü „Kasse“ angegebene Endpreis unter Berücksichtigung dort etwa angegebener Aufschläge (z. B. Mindermengenzuschlag, Versandkosten) oder Abzüge (z. B. Rabatte).


4. Zahlungsbedingungen
Für die Bezahlung unserer Rechnungen gelten folgende Konditionen:
Vorkasse oder Bankeinzugsverfahren: 3 % Skonto
Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum oder Nachnahme: 2 % Skonto
Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum: ohne Abzug
Reparaturen inklusive benötigter Ersatzteile sowie sonstige gelieferte Ersatzteile sind sofort zahlbar: ohne Abzug


Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen, ebenso im Falle der Nichteinlösung von Banklastschriften die Bankgebühren und Auslagen. In diesen Fällen werden vorher gutgeschriebene Skontobeträge rückbelastet. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9 % p. a. zuzüglich des gesetzlichen Basiszinssatzes (§ 247 Abs. 1, Satz 1 BGB) ab Verzugseintritt zu berechnen und für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachnahme vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheitsleistung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate mit mehr als 7 Tagen in Verzug gerät. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt.


5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist, soweit die Gegenforderung nicht aus demselben vertraglichen Verhältnis herrühren, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.


6. Lieferzeiten
a) Die Angabe von Lieferfristen ist freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
b) Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 30 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.
c) Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streit, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Auslieferung des Liefergegenstandes Einfluss hat. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Bei dauerhaften von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, haben sowohl der Käufer als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Betriebsstörungen sind dauernd, wenn sie mindestens zwei Monate andauern.
d) Schadensersatzansprüche gegen uns aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden Punkte 12 c) bis e) geltend gemacht werden.


7. Versand
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen – auch wenn wir die Frachtkosten tragen – stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Für eventuell sich daraus ergebene Schadensersatzansprüche gegen uns gelten die Regelungen unter Punkt 12 c) bis e) dieser Bedingungen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.


8. Liefermengen
Abweichungen zwischen Bestellung und der Lieferung bezüglich des Gewichts, der Stückzahl und Abmessungen sind in einem Umfang von bis zu 10 % sowohl hinsichtlich der gesamten Lieferung wie auch hinsichtlich eines Teils der Lieferung gestattet, soweit die von der Firma Eduard Gerlach GmbH verwendeten Verpackungsgrößen bzw. Verpackungseinheiten eine genaue Ausführung der Bestellung nicht ermöglichen. Mehr- oder Mindermengen werden bei der Fakturierung entsprechend berücksichtigt. Einwendungen können nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich erhoben werden. Die Rücknahme einer Mehrlieferung ist nur insoweit möglich, als nur vollständige Verpackungseinheiten zurückgegeben werden.


9. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten unserer Kunden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Eine Speicherung der Daten sowie eine Weitergabe an verbundene Unternehmen erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung erteilter Aufträge und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung notwendig ist. Das Nähere, auch bezüglich der Rechte des Kunden auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner von uns gespeicherten Daten regelt eine gesonderte Datenschutzerklärung die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Kunden unseres Internet-Shops müssen im Rahmen ihrer Bestellung neben diesen AGB auch der Datenschutzerklärung zustimmen.


10. Bonität
Die Eduard Gerlach GmbH behält sich nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung (vgl. 11.) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten, die Nichtannahme des Kundenauftrags oder die Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB vor, soweit der Kaufpreisanspruch der Eduard Gerlach GmbH gefährdet ist.


11. Bonitätsprüfung; SCHUFA-Hinweis
Der Kunde willigt ein, dass die Eduard Gerlach GmbH seine Daten, die er ihr im Rahmen der Kaufanbahnung und der Abwicklung des Kaufvertrages zur Verfügung stellt (Personendaten), an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt. Unabhängig davon übermittelt Gerlach der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung). Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung, kann die Eduard Gerlach GmbH hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten für Bonitätsanfragen an ihre Vertragspartner in der EU. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Die Daten werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft dargelegt wurde. Auskunft über die zu der Person des Kunden bei der SCHUFA gespeicherten Daten kann der Kunde bei der SCHUFA erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Ebenso kann sich der Kunde über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service-Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.


12. Sachmangelansprüche sowie Schadensersatzansprüche und Rücktritt aufgrund sonstiger Pflichtverletzungen
a) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Käufer die weiteren gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unberührt.
b) Soweit ausnahmsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetzlichen Rechte aufgrund von Sachmängeln hinausgehen.
c) Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, wenn diese auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder auf Arglist beruhen oder wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.
d) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt c) dieses Paragrafen unbegrenzt.
e) Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Ferner sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.


13. Verjährung von Sachmängelansprüchen
Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) es handelt sich um Ansprüche der in § 478 BGB geregelten Art oder
b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Fällen a) und b) und für Schadensersatzansprüche, die nicht nach Punkt 12 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.


14. Rücktrittsrecht
Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache besteht, kann der Käufer darüber hinaus nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu vertreten haben und die gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Punkt 6 c) dieser Bedingungen bleibt unberührt. In sonstigen Fällen (z. B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und originalverpackt an uns (Firma Eduard Gerlach GmbH, Bäckerstraße 4–8, 32312 Lübbecke) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers. Für die Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 25 Euro, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu den Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.


15. Pauschalierter Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzungen des Käufers
Verletzt der Käufer seine Pflichten – verweigert er z. B. die Abnahme trotz Aufforderung – und sind wir aus diesem Grunde berechtigt, Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung geltend zu machen, sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Das gilt nicht, sofern und soweit der Käufer nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.


16. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und so lange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.


17. Ersatzgeräte
Für die Überlassung von Ersatzgeräten für die gesamte Dauer einer Reparatur eines Gerätes des Kunden wird grundsätzlich eine Mietpauschale in Höhe von 30 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. erhoben. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen auf eine Gebühr zu verzichten. Die Rücksendung eines für die Dauer einer Reparatur überlassenen Ersatzgerätes muss spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Rückerhalt des eigenen Gerätes erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücksendefrist ist der Versandtag. Erfolgt die Rückgabe mehr als 7 Werktage nach Rückerhalt des eigenen Gerätes, sind wir berechtigt, ab dem 8. Werktag einen Mietzins in Höhe von 10 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Werktag zu berechnen. Für beschädigte oder unbrauchbare Ersatzgeräte behalten wir uns vor, die notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu berechnen. Der Versand eines Ersatzgerätes von uns zum Kunden und zurück erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.


18. Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den Fall einer Weitergabe hat er eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.


19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Lübbecke in Westfalen. Gerichtsstand ist Bielefeld, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir behalten uns vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z. B. das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.